Zahlungsmöglichkeiten
Zahlung auf Rechnung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich Versandkosten ist unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gerät der Käufer in Verzug.
(2) Die Zahlung hat per Banküberweisung auf nachfolgendes Konto zu erfolgen:
Land: Österreich
Bankname: Raiffeisen Bezirksbank Kufstein eGen
Bankadresse: Oberer Stadtplatz 1a, A-6330 Kufstein / Österreich
IBAN: AT11 3635 8000 0019 7509
SWIFT Code/BIC: RZTIAT22358
Kontoinhaber: ALMARO Uniform Fashion GmbH
(3) Die Aufrechnung mit bestrittenen Geldforderungen, die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge, sowie unberechtigte Abzüge jeder Art sind unzulässig. Maßgebend für den Tag der Zahlung ist der Tag der Bankgutschrift. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Die Verbindlichkeit gilt erst dann als bezahlt, wenn der komplette Rechnungsbetrag auf dem Bankkonto des Verkäufers eingegangen ist.
Versandkosten
Die Versandkosten ab dem deutschen Warenlager werden zusätzlich zum Warenwert verrechnet und sind vom Käufer zu bezahlen. Die Höhe der Frachtkosten richtet sich nach der jeweiligen Größe & Gewicht der Sendung, Anzahl der Pakete sowie dem Empfangsland des Käufers.
Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von zehn Prozent (10%) p.a. vom fälligen Betrag ab dem ersten Tag der Fälligkeit berechnet. Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages mahnt der Verkäufer den Schuldner zum ersten Mal ohne Stellung einer Nachfrist zur Zahlung, es fallen zusätzlich Mahnspesen in Höhe von € 10,00 an. Zahlt der Schuldner auch hierauf nicht, so erfolgt innerhalb weiterer 14 Tage eine zweite Mahnung, diese befristet mit höchstens 14 Tagen unter Androhung der Klage, es fallen zusätzlich Mahnspesen in Höhe von € 15,00. Nach Ablauf dieses Termins ist die Klage einzubringen bzw. wird ein Inkassobüro mit der Forderungseinbringung beauftragt. Die dadurch anfallenden Kosten gehen dann zu Lasten des Käufers.
(2) Vor gänzlicher Zahlung fälliger Rechnungsbetrag einschließlich der Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
(3) Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine solche Verschlechterung ein, dass die termingerechte Zahlung weiterer Lieferungen gefährdet erscheint, kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag vor Ablieferung der Ware eine Vorauszahlung verlangen.
(4) Ist der Käufer drei Mal in Folge mit einer Zahlung im Verzug oder wurde ein Inkassobüro mit der Forderungseinbringung beauftragt, werden zukünftige Bestellungen nur mehr gegen Vorauskassa abgewickelt.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung sämtlicher uns - gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung - zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.